Last-Minute-Steuertipps 2025: Steueranrechnung für Handwerkerleistungen

Clever zahlen: Wer in seinem Eigenheim oder in seiner Mietwohnung einen Handwerker mit Arbeiten beauftragt ...

… kann nach § 35a Abs. 3 EStG eine Steueranrechnung i. H. v. 20 % der abgerechneten Arbeitsleistung beantragen, maximal jedoch 1.200 EUR pro Jahr. Begünstigt sind pro Jahr also Arbeitskosten von maximal 6.000 EUR.