Last-Minute-Steuertipps 2025: Neue Turboabschreibung für reine Elektrofahrzeuge

Unternehmer, die zeitnah den Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs für ihren Betrieb planen ...

… sollten in Betracht ziehen, den Kauf noch in 2025 abzuwickeln. Warum? Ganz einfach: Dann winkt für 2025 die Turboabschreibung für reine E-Fahrzeuge. Vom Nettokaufpreis (wenn ein Vorsteueranspruch besteht) dürfen selbst bei einem Kauf im Dezember 2025 stolze 75 % abgeschrieben werden. Die Regelungen zur zeitanteiligen Abschreibung (pro rata temporis) greifen hier im Gegensatz zur linearen oder zur neuen degressiven 30%igen Abschreibung nicht.

Beachten Sie | In der Gesetzesbegründung zur Einführung der Turboabschreibung für reine E-Autos findet sich der Hinweis, dass die 75%ige Abschreibung für „neu angeschaffte“ E-Fahrzeuge greifen soll (bei Kauf ab dem 1.7.2025).

Doch was bedeutet „neu angeschafft“? Dass nur Neufahrzeuge begünstigt sind und gebrauchte E-Fahrzeuge außen vor bleiben? Einem Aufsatz eines höheren Beamten aus dem BMF in einer Fachzeitschrift kann entnommen werden, dass die Turboabschreibung auch beim Kauf von gebrauchten E-Fahrzeugen greift. Auch bei den parlamentarischen Beratungen wurde klargestellt, dass die Regelung auch für Gebrauchtfahrzeugentgelten soll.